Sollen nicht ausgeglichene Verluste im Depot bei einer Bank mit Gewinnen im Depot bei einer anderen Bank verrechnet werden, müssen Sie bei der Verlustbank eine Verlustbescheinigung zur Vorlage bei der Einkommensteuer beantragen. Diese Bescheinigung kann für eine angestrebte Verlustverrechnung des Jahres 2015 nur noch bis 15.12.2015 beantragt werden.
Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, kann eine Verrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2015 nicht geltend gemacht werden. Die Verluste bei einer Bank werden dann in das nächste Jahr fortgetragen und die Gewinne bei einer anderen Bank müssen in 2015 voll versteuert werden.
Aus steuerlichen Gründen kann eine Nichtnutzung der Verrechnungsmöglichkeit der Verluste in gewissen Fällen sinnvoll sein. In diesem Fall sollte kein Antrag gestellt werden.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Verlustverrechnung, z.B. ob ein Antrag gestellt werden sollte oder nicht. Sprechen Sie uns einfach an.