Veröffentlicht am 19. Juli 2016 · Kategorie Steuern

Elektronische Registrierkassen sollen in Zukunft über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, dies hat die Bundesregierung am 13. Juli 2016 beschlossen.

Wir hatten bereits im März diesen Jahres über das geplante Gesetz berichtet.

Fragen und Antworten (FAQ) zu dem Gesetzentwurf hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auf deren Internetauftritt zusammengestellt:

Fragen und Antworten: Schutz vor Manipulationen an elektronischen Kassen

Abweichend zum bisherigen Entwurf soll die Sicherheitseinrichtung nunmehr jedoch erst ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend sein. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde eine Übergangsregelung für Unternehmen aufgenommen, die sich eine neue Kasse gemäß den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 angeschafft haben, aber diese bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten können. Diese Kassen können längstens bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden.

Die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht sieht der Gesetzentwurf weiterhin nicht vor.

Der Gesetzentwurf muss zunächst noch vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden, bevor die Regelungen in Kraft treten können.

Sie haben noch weitere Fragen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie auch zukünftig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.