Veröffentlicht am 30. August 2016 · Kategorie Steuern

Steuernachzahlungen und Steuererstattungen werden mit 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr, unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verzinst. Die Zinssätze sind seit 50 Jahren unverändert. Angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase erscheint der Zinssatz zu hoch.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt deshalb nun ein neues Musterverfahren (FG Münster-10 K 2472/16 E) gegen hohe Steuerzinsen, wie aus einer Mitteilung vom 26.08.2016 hervorgeht. Beim Bundesfinanzhof ist bereits seit Jahresbeginn ein anderes Verfahren wegen hoher Nachzahlungszinsen anhängig (BFH-I R 77/15).

Streitig ist, ob die Höhe der Zinsen noch verfassungsgemäß ist. Bisher wurde der Zinssatz aus Gründen der Vereinfachung und der Typisierung durch die Gerichte stets noch als zulässig erachtet.

Steuerpflichtige, die hohe Nachzahlungszinsen bezahlen sollen, können gegen ihren Bescheid unter Verweis auf die Musterverfahren beim FG Münster und beim BFH Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Bei erfolgreichen Ausgang der Klageverfahren haben die Einspruchsteller so die Möglichkeit, die zuviel gezahlten Zinsen später zurück zu erhalten.

Unbedingt zu beachten ist, dass der Einspruch gegen den Steuerbescheid form- und fristgerecht bei dem zuständigen Finanzamt eingehen muss. Insbesondere ist der Einspruch regelmäßig innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides einzulegen.

Komplett vermeiden lassen sich Nachzahlungszinsen übrigens, durch einen frühzeitigen Antrag auf nachträgliche Vorauszahlungen, sodass später keine Nachzahlung zu erwarten ist. Sollte dies nicht mehr möglich sein, können freiwillige Vorauszahlungen geleistet werden. In diesem Fall muss das Finanzamt die Zinsen, die seit dem Eingang der freiwilligen Vorauszahlung entstanden sind, auf Antrag aus sachlichen Billigkeitsgründen erlassen.

Sie haben noch Fragen oder benötigen Hilfe? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.