Veröffentlicht am 17. November 2017 · Kategorie Steuern

Sollen nicht ausgeglichene Verluste im Depot bei einer Bank mit Gewinnen im Depot bei einer anderen Bank verrechnet werden, müssen Sie bei der Verlustbank eine Verlustbescheinigung zur Vorlage bei der Einkommensteuer beantragen. Diese Bescheinigung kann für eine angestrebte Verlustverrechnung des Jahres 2017 nur noch bis 15. Dezember 2017 beantragt werden.

Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, kann eine Verrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2017 nicht geltend gemacht werden. Die Verluste bei einer Bank werden dann in das nächste Jahr fortgetragen und die Gewinne bei einer anderen Bank müssen in 2017 voll versteuert werden.

Aus steuerlichen Gründen kann eine Nichtnutzung der Verrechnungsmöglichkeit der Verluste in gewissen Fällen sinnvoll sein. In diesem Fall sollte kein Antrag gestellt werden.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Verlustverrechnung, z.B. ob ein Antrag gestellt werden sollte oder nicht. Sprechen Sie uns einfach an.