Belege einreichen nicht mehr nötig!
Erstmals ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 müssen dem Finanzamt keine Belege und Aufstellungen mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Zur Erleichterung des Besteuerungsverfahrens wurde die „Belegvorlagepflicht“ weitestgehend in eine „Belegvorhaltepflicht“ umgewandelt.
Die Belege zur Einkommensteuer sind jedoch weiterhin aufzubewahren. Bei eventuellen Rückfragen kann das Finanzamt die Belege nachträglich anfordern und sich diese vorlegen lassen.
Die Steuererklärungen können nunmehr vermehrt maschinell veranlagt werden. Im Rahmen eines Risiko-Management-Systems werden dabei bestimmte Fälle automatisch zur personellen Fallprüfung ausgesteuert.
Übrigens: Abgabefrist für die Steuererklärung 2017 ist der 31. Mai 2018. Bei Erstellung durch einen Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist regelmäßig bis zum 31. Dezember des Jahres.
Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie zur Einkommensteuer oder erstellen für Sie Ihre Steuererklärung.
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