Veröffentlicht am 6. November 2019 · Kategorie Steuern

Nicht ausgeglichene Verluste im Depot bei einer Bank können mit Gewinnen im Depot bei einer anderen Bank verrechnet werden. Dies kann in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 beantragt werden. Hierzu bedarf es jedoch einer Verlustbescheinigung der Bank. Diese Bescheinigung kann für eine angestrebte Verlustverrechnung des Jahres 2019 nur noch bis 15. Dezember 2019 bei der Bank beantragt werden.

Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, kann eine Verrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 nicht geltend gemacht werden. Die Verluste bei einer Bank werden dann in das nächste Jahr vorgetragen und die Gewinne bei einer anderen Bank müssen in 2019 voll versteuert werden.

Aus steuerlichen Gründen kann eine Nichtnutzung der Verrechnungsmöglichkeit der Verluste in gewissen Fällen sinnvoll sein. In diesem Fall sollte kein Antrag gestellt werden.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Verlustverrechnung, z.B. ob ein Antrag gestellt werden sollte oder nicht. Sprechen Sie uns einfach an.