Veröffentlicht am 31. März 2020 · Kategorie Allgemein

Das Warten hat ein Ende. Seit Montagabend, den 30.03.2020, steht der Antrag auf Gewährung eines Bundeszuschusses aus der „Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige“ in vielen Bundesländern zur Verfügung. Für die Auszahlung sind die Behörden oder Förderbanken der jeweiligen Bundesländer zuständig.

Die Beantragung der Soforthilfen für Unternehmer mit Sitz in Rheinland-Pfalz ist ab sofort auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich: https://isb.rlp.de/

Den Antrag sowie weitere Unterlagen, die Sie beim korrekten Ausfüllen des Formulars unterstützen sollen, finden Sie hier zum Download:

https://isbrlp-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/coronahilfeisb_isb_rlp_de/EtiSeNjv5-VOu9G0OEXDWhgBnTbDfWB_vmw2aGd7RJziHw?e=ntj6II

Um die erwartete Serverauslastung der ISB zu entlasten, stellen wir Ihnen als kleinen Service das Antragsformular (Stand: 29.03.2020, 22:45 Uhr) nebst Bearbeitungshinweisen, Beihilferegelung, FAQs etc. auch unter Downloads zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, beraten wir Sie gerne.

Nachstehend nochmals die Soforthilfen von Bund und Rheinland-Pfalz im Überblick:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
Bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
Bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes RLP bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe somit maximal 19.000 Euro.

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
Bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
Bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes RLP bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe maximal 25.000 Euro.

Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes RLP zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe maximal 39.000 Euro.

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei.
Enthalten ist eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme.

Die Programmmittel werden durch die landeseigene Förderbank ISB verwaltet. Dort werden laut aktuellem Stand auch die Anträge für den Bundes-Zuschuss gestellt werden können.
Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.
Wir werden Sie weiterhin laufend über weitere Neuerungen informieren.

Bleiben Sie gesund!