Veröffentlicht am 17. Januar 2022 · Kategorie Allgemein

Neues Jahr, neue Regelungen✨: Die Sachbezugsfreigrenze steigt erfreulicherweise ab 2022 auf 50 Euro im Monat. Bisher betrug diese 44 Euro im Monat.😊
Es gelten nun jedoch verschärfte Voraussetzungen!⚡ Achtung z.B. bei Tankgutscheinen⚡:
Ein vom Arbeitgeber selbst ausgestellter Gutschein, erfüllt nur noch dann die Voraussetzungen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit, wenn die Tankstelle aufgrund eines vorher geschlossenen Vertrags unmittelbar mit dem Arbeitgeber abrechnet.
Insbesondere die bisher übliche nachträgliche Kostenerstattung bei Belegvorlage und Vorleistung durch den Mitarbeiter/in ist nicht mehr als Tankgutschein anzuerkennen und führt zu steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn, da die nachträgliche Kostenerstattung nun wie Barlohn behandelt wird.
Für eine individuelle Beratung zu dem Themenkomplex Sachbezüge und Freigrenze stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.😎