Wir sprechen Ihre „Sprache“ – mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Heilberufe stehen wir Ihnen stets als kompetenter Partner zur Seite.
Der Arztberuf bringt neben Ihrer eigentlichen Profession zunehmend Bürokratie und zeitraubenden „Papierkram“ mit sich, von der Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, den Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit bis zu Anträgen auf Rehabilitationsleistungen. Lassen Sie sich daher von der Bürokratie, die darüber hinaus noch das Finanzamt mit sich bringt, von uns entlasten. So verbleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Berufung.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Heilberufebereich sowie regelmäßiger Teilnahme an Seminaren, welche die steuerrechtlichen Besonderheiten und Anforderungen der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Psychologen, Tierärzte usw.) eingehend beleuchten, sind wir in der Lage Sie umfassend und kompetent in allen steuerlichen Fragen rund um Ihre Praxis zu beraten.
Für alle anderen die betriebswirtschaftliche Optimierung Ihrer Praxis betreffenden Fragen oder rechtlichen Fragen können wir, in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Praxisberatern und Rechtsanwälten, Sie unter anderem bezüglich folgender Themengebiete beraten:
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- Praxiskooperation und -fusion
- Privatarztpraxen
- Abrechnung nach BEMA und GOZ sowie nach EBM und GOÄ
- Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regressverfahren
- Marketing und Werberecht (z.B. IGeL-Leistungen)
- Einzel-, Struktur- und Integrationsverträge sowie besondere Versorgungsverträge
- betriebswirtschaftliche Praxisführung und Praxisbewertung sowie Qualitätsmanagement und Controlling
- rechtlichen Rahmenbedingungen der Arztpraxis
- Berufsrecht der (Zahn-) ärzte und anderer Heilberufler
- ambulante bzw. stationäre Versorgung, Abgrenzung Krankenhaus, Einzelverträge
Kauf, Gründung oder Erweiterung einer Praxis oder die Investition in neue Praxisgeräte erfordern eine detaillierte Liquiditätsplanung gerade bei größeren Investitionssummen. Denn werden Kapitalbedarf und Kapitaldienst, d.h. Tilgung und Zins, unrichtig eingeschätzt, kann dies zu einem Liquiditätsengpass und damit im schlimmsten Fall zur Zahlungsunfähigkeit respektive zur Insolvenz führen.
Wir beraten Sie darüber hinaus auch gerne bei Ihren privaten Investitionen in Kapitalanlageobjekte wie Immobilien oder Aktien/Indexfonds um dem gesetzten Ziel der Lebensstandardsicherung im Alter gerecht zu werden.
Lassen Sie Ihre Buchführung bestenfalls monatlich durch uns erstellen, nur so können Sie einen kontinuierlichen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben erhalten, die Ihre Praxis mit sich bringt. Darüber hinaus können Sie jederzeit nachvollziehen, wieviel Liquidität Ihnen für betriebliche Investitionen oder private Ausgaben zur Verfügung steht.
Gerne rechnen wir Ihnen auch die voraussichtliche Steuerlast für die Zukunft hoch, sodass entsprechende Rücklagen für die Steuer gebildet werden können.
Bei Praxisankauf bzw. -verkauf beraten wir sowohl Erwerber als auch Veräußerer umfassend, insbesondere auch zur Steueroptimierung. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei dem Praxiswert zu. Gerne fertigen wir Ihnen ein Praxiswert-Gutachten an.
Seit einiger Zeit besteht für Steuerberater nunmehr die Möglichkeit bei einem privaten Fortbildungsinstitut im Rahmen einer mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fortbildungsveranstaltung den Titel des Fachberater für den Heilberufebereich oder wie er bei anderen Anbietern auch heißt Fachberater für Gesundheitswesen zu erwerben.
Unser Ansicht nach sind diese Lehrgänge sehr hilfreich das vorhandene naturgemäß rein steuerliche arztspezifische Fachwissen nochmals um berufsspezifische Kentnnisse, wie zum Beispiel den rechtlichen Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Tätigkeit, betriebswirtschaftlicher Praxisführung, Abrechnung einer Arztpraxis nach BEMA/GOZ sowie EBM/GOÄ, Berufsrecht der Ärzte, ärztlichen Kooperationen/Gesellschaftsrecht, Vertragsarztrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfung/Plausibilitätsprüfung usw., zu erweitern.
Zur kompetenten Beratung einer Arztpraxis in Fragen der betriebswirtschaftlichen Optimierung (Stichworte: Ausbau IGeL-Leistungen, Optimierung der Abrechnung nach GOZ/GOÄ oder auch der Aufbau von Zusatzleistungen wie Kontaktlinsenverkauf/-studio bei Augenärzten oder auch Kosmetikleistungen wie Laserbehandlung oder Haarentfernung bei Hautärzten usw.) bedarf es aus unserer Sicht einer umfassenderen Beschäftigung mit dieser speziellen betriebswirtschaftlichen Materie. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen solche speziellen Dienstleistungen in Zusammenarbeit und unter Mithilfe von erfahrenen Praxisberatern und Rechtsanwälten an, welche kompetent, umfassend und immer auf neuesten Stand Sie beraten.