Es ist nicht der Unternehmer, der die Löhne zahlt – er übergibt nur das Geld. Es ist das Produkt, das die Löhne zahlt.
Henry Ford (1863-1947), amerikanischer Unternehmer
Minijob und Regelungen bei Mehrfachbeschäftigung, Gleitzone, März-Klausel bei Einmalbezügen, Zufluss- und Entstehungsprinzip …
Lassen Sie die Lohn- oder Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter durch uns erstellen und verschaffen Sie sich damit Zeit für wichtigere Dinge in Ihrem Unternehmen. Wir beschäftigen uns täglich mit Lohnsteuer und Sozialversicherung, verfolgen für Sie die stetigen Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und rechnen Ihre Löhne und Gehälter dadurch immer auf aktueller Rechtslage und prüfungssicher ab.
Wir rechnen für Sie nahezu aller Arten von Mitarbeitergruppen ab, und das zu festen monatlichen Pauschalen je abgerechneten Mitarbeiter:
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- Minijobs (Aushilfen bis 450,- EUR pro Monat)
- Teilzeitangestellte (Midijobs)
- Beschäftigte in der Gleitzone (450,01 EUR bis 850,- EUR pro Monat)
- Festangestellte
- Kurzfristig Beschäftigte
- Praktikanten und Auszubildende
- Baulöhne
Gerne beraten wir Sie auch zu den vielfältigen Möglichkeiten wie Sie Ihren Mitarbeitern noch steuer- bzw. sozialversicherungsfrei etwas zusätzlich vergüten können und zur betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung).
Gerade im Bereich der betrieblichen Altersversorgung können Ihre Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung aus unversteuerten Lohn eine wertvolle zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Als Arbeitgeber sparen Sie sich hierbei auf die umgewandelten Beträge Ihren Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung oder Sie geben Ihre Ersparnis Ihren Arbeitnehmer als Arbeitgeberzuschuss auf seine Altersvorsorge dazu.
Unsere Pauschalen beinhalten die monatliche Lohnabrechnung, alle laufenden elektronischen Meldungen (Lohnsteueranmeldung, Beitragsmeldung an die Krankenkassen, elektronische Lohnsteuerbescheinigung) sowie die Führung des Lohnkontos. An-/ und Abmeldungen von Mitarbeitern sowie die Jahresmeldung werden gesondert pauschal berechnet.