Existenzgründungsberatung.

Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
Victor Hugo (1802-1885), französischer Schriftsteller

Sie planen Ihre Geschäftsidee umzusetzen oder ein bestehendes Geschäft zu übernehmen?

Dann sollten Sie einen Berater engagieren, der Ihnen sowohl betriebswirtschaftlich als auch steuerlich mit Rat und Tat zur Seite steht.

Bei uns sind Sie mit Ihrer Existenzgründung richtig:

Wir beraten Sie bei der Rechtsformwahl Ihres zukünftigen Unternehmens unter steuerrechtlichen, haftungsrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Aspekten.

Damit Ihr Existenzgründungsvorhaben von Anfang an auf sicheren Beinen steht, sollten Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens prüfen und diese von uns begleiten lassen. Hierzu erstellen wir einen fundierten Businessplan mit Rentabilitätsvorschau, Liquiditäts- sowie Finanzplanung. Dieser stellt gleichzeitig auch die wesentliche Grundlage für die Finanzierungszusage Ihrer Bank dar.

Für die nicht außer Acht zu lassende rechtliche Beratung und Würdigung Ihres Existenzgründungsvorhabens, wie z.B. die Ausarbeitung Ihrer AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Ihrer Arbeits-, Werk- oder Dienstverträge sowie die Klärung individueller haftungsrechtlicher Fragen, können wir auf spezialisierte Rechtsanwälte zurückgreifen. Für alle notariell zu beurkundenden Verträge bei Ihrer Existenzgründung, wie z.B. einer GmbH-Gründung, haben wir erfahrene Notare an der Hand.

Falls Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen, können Sie gegebenenfalls in der Anlaufzeit bis Ihr Unternehmen sich in sicheren Fahrwasser bewegt durch eine Förderung der Arbeitsagentur in Form des Gründungszuschusses Ihre Existenz sichern. Für die Beantragung des Gründungszuschusses sowie die Erstellung eines hierzu benötigten Businessplan stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zur ersten Orientierung, welche Steuern Sie als Existenzgründer betreffen, können wir Ihnen die Broschüre mit dem Titel „Steuertipp – Hinweise zur Existenzgründung“ des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz empfehlen, welche Sie hier herunterladen können.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenfreies Kennenlerngespräch zur Verfügung. In diesem Gespräch können wir uns einen ersten Überblick über Ihre steuerliche Situation verschaffen und die weitere Zusammenarbeit besprechen. Eine darüber hinaus gehende Erstberatung rechnen wir nach Stundensätzen ab. Kommt es zu einem dauernden Mandatsverhältnis, schreiben wir Ihnen die Erstberatung wieder gut oder berechnen diese nicht.