Auf der Welt gibt es nichts, was sich nicht verändert, nichts bleibt ewig so wie es einst war.
Dschuang Dsi (350 – etwa 275 v. Chr.), taoistischer Philosoph
Sie sind unternehmerisch erfolgreich, haben Sie sich ein Lebenswerk erschaffen und möchten nun eine neue Lebensphase beginnen?
Dann stellt sich häufig die Frage, wie Ihr Unternehmen in Ihrem Sinne erfolgreich weiter geführt werden kann.
Findet sich in der Familie oder in Ihrem Mitarbeiterkreis ein geeigneter Nachfolger, ist zu überlegen, wie dieser bis zur Unternehmensübergabe schrittweise Verantwortung für Ihr Unternehmen übernehmen kann. So lässt sich beispielsweise vor der Übergabe eine Phase der pachtweisen Überlassung voranstellen.
Innerhalb der Familie wird eine schenkweise (unentgeltliche) Übergabe eines Unternehmens aufgrund großzügiger Freibeträge bei Unternehmensfortführung in vielen Fällen ohne Schenkungsteuerbelastung und ohne Aufdeckung von stillen Reserven möglich sein.
Wobei unentgeltlich nicht bedeutet, dass Sie Ihr Unternehmen völlig schenkweise übertragen müssen. Bis zu gewissen Grenzen lässt sich eine Abstandszahlung an Geschwister oder den Übergeber oder auch eine Übernahme privater Schulden vereinbaren.
Auch eine bis Lebensende zu zahlende Versorgungsleistung an den Unternehmensübergeber, ist unter gewissen Voraussetzungen, als schenkweise Übertragung ohne Aufdeckung stiller Reserven und der Versteuerung eines Aufgabe-/Veräußerungsgewinns möglich.
Haben Sie keinen geeigneten Nachfolger für Ihr Unternehmen, stellt sich die Frage, ob Sie Ihr Unternehmen im Ganzen (Share-Deal) oder im Einzelnen (Asset-Deal) veräußern. Neben dem Barverkauf kann auch an einen Verkauf auf Rentenbasis gedacht werden.
Wie viel Steuern beim Verkauf anfallen und wie sich hierbei Steuern einsparen lassen, werden wir Ihnen aufzeigen und Lösungvorschläge zur steueroptimierten Betriebsveräußerung geben.