Neue Bescheinigung für Handel auf Online-Plattformen – Ihre Steuerberater in Römerberg + Schifferstadt
Unternehmer, die auf Online-Plattformen (z.B. Amazon, Ebay oder ähnliche) Handel treiben, werden zurzeit von den Betreibern der elektronischen Marktplätze aufgefordert eine Bescheinigung nach § 22f UStG (Umsatzsteuergesetz) vorzulegen …