Honorar.

Guter Rat muss nicht teuer sein – lohnt sich aber stets.

Unsere Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Zeitaufwand und Schwierigkeit eines Falles bei der Honorarhöhe berücksichtigt.

Da der benötigte Zeitaufwand und der Umfang unserer Dienstleistungen nicht im Vorhinein konkret feststeht, können wir Ihnen leider die exakte Höhe unseres Honorars nicht vorab beziffern.

Gerne laden wir Sie jedoch zu einem unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerngespräch ein. In diesem Gespräch können wir uns einen ersten Überblick über Ihre steuerliche Situation verschaffen und die weitere Zusammenarbeit besprechen. Anhand Ihrer mitgebrachten Unterlagen sowie unserer Erfahrungswerte lässt sich das zu erwartende Honorar grob abschätzen. Eine darüber hinaus gehende Erstberatung rechnen wir nach Stundensätzen ab. Kommt es zu einem dauernden Mandatsverhältnis, schreiben wir Ihnen die Erstberatung wieder gut oder berechnen diese nicht.

Unser Honorar mindert übrigens, soweit ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben möglich ist, Ihre Steuerlast.

Transparenz ist uns hierbei sehr wichtig, unsere Honorarrechnungen erklären wir Ihnen gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.