Vertretung vor Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern.

Wir stehen Ihnen bei Betriebspüfungen des Finanzamtes sowie bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger jederzeit und durchsetzungsfähig zur Seite.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir auf diverse Betriebsprüfungen zurückschauen und kennen die Abläufe sowie Besonderheiten einer Prüfung bestens.

Im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bzw. dem Einspruchsverfahren, prüfen wir Ihre Steuerbescheide und wahren Ihre Rechte. Sei es aufgrund Fehler in den Bescheiden oder bei höchstrichterlich noch ungeklärten Rechtsfragen insbesondere zu fragwürdigen neu eingeführten profiskalischen Gesetzen oder bei Gesetzesänderungen.

Sollte nach erfolglosen Einspruch eine Klage vor dem Finanzgericht Erfolg versprechen, arbeiten wir mit hierauf spezialisierten Fachanwälten für Steuerrecht zusammen, die Sie gerichtlich vertreten.