Erstellung privater Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Vermieter.

Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein;
es ist zu schwierig für einen Mathematiker.
Albert Einstein (1879–1955), Nobelpreis-Träger

Sparen Sie sich wertvolle Lebenszeit und überlassen Sie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung besser einem Profi. Egal ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben oder ob Sie Ihre Steuererklärung auf Antrag am Jahresende zur Lohnsteuererstattung abgeben, wir schöpfen für Sie alle gesetzlichen Abzugsmöglichkeiten und Wahlrechte aus um Ihre Steuerlast zu senken.

Das Steuerrecht ist im stetigen Wandel. Gesetze ändern sich und es gibt eine regelrechte Flut von Rechtsprechung hierzu. Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern, denn Ihr Berater bildet sich für Sie mehrmals im Jahr fort und hat alle Sie betreffenden Neuerungen im Blick. Sei es zum Beispiel Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder erste Tätigkeitsstätte, die jeweiligen Besonderheiten und Abzugsvoraussetzungen kennt Ihr Steuerberater.

Allzu oft haben wir bei Neumandaten, die Ihre Steuererklärung bisher selbst mit dem ELSTER-Programm von der Finanzverwaltung oder einem im Handel erhältlichen Steuerprogramm erledigt haben, die gleiche Erfahrung gemacht. Es wurden zwar viele Dinge die das Programm vorschlägt (auch leider viele unnötige Eingaben, ohne steuerliche Auswirkung) in der Steuererklärung geltend gemacht, aber hiervon war letztlich oft wenig im eigentlichen Steuerbescheid zu finden bzw. übrig geblieben. Auch werden leider manchmal einige andere recht selten zum Ansatz kommende steuerliche Absetzmöglichkeiten vom Programm nicht vorgeschlagen und daher nicht genutzt und somit Steuersparpotential verschenkt.

Entscheidend ist oft auch eine Prüfung des Einkommensteuerbescheides, der für den steuerlichen Laien jedoch nicht immer leicht nachvollziehbar ist. Denn um alle berechtigterweise geltend gemachten Werbungskosten durchzusetzen, ist gegebenenfalls bei einer Abweichung zur Steuererklärung das Einlegen eines Einspruches gegen den Bescheid nötig. Die Prüfung Ihres Steuerbescheides erbringen wir übrigens, da wir diese für sehr wichtig halten, als kostenlosen Service für Sie im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.

Gerne stehen wir Ihnen nach Vereinbarung auch außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten zur Verfügung, damit Sie sich für Ihre Steuererklärung nicht extra frei nehmen müssen.

Gerne arbeiten wir mit Ihnen bei Ihrer Steuererklärung auch rein digital.

Mit DATEV Meine Steuern sammeln und übergeben Sie schnell und einfach die für Ihre Steuererklärung benötigten Unterlagen. Dabei stellen Sie Belege entweder direkt über die Online-Anwendung DATEV Meine Steuern bereit oder Sie laden sie über die kostenfreie App DATEV Upload mobil hoch. Mit wenigen Klicks sind Ihre Unterlagen in der Kanzlei. Die fertige Steuererklärung stellen wir Ihnen dann digital in DATEV Meine Steuern bereit. Unterschreiben können Sie diese online mit DATEV Freizeichnung onlin.

So haben Sie alle Steuerunterlagen an einem Ort: von überall aufrufbar, digital und sicher in der DATEV-Cloud. Weitere Infos hier.