Unsere Zeit kennt keinen schöneren Satz als den Umsatz.
Hellmut Walters (1930-85), dt. Schriftsteller
Zu unseren Leistungen gehört selbstverständlich die Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen nach den steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Anfertigung der dazugehörigen betrieblichen Steuererklärungen.
Da uns wichtig ist, dass Sie dadurch nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, sondern Sie einen zusätzlichen Nutzen aus den ohnehin für das Finanzamt notwendigen Aufwand ziehen können, gehört bei uns zu jeder Abschlusserstellung ein umfassendes Abschlussgespräch mit Ihrem Steuerberater, in dem ausführlich Ihre Steuererklärung mit Ihnen besprochen und erläutert wird.
Gemeinsam schauen wir uns die wesentlichen Erfolgsfaktoren Ihres Unternehmens wie Umsatz, Wareneinkauf, Personalkosten sowie die Kennzahlen an und bewerten diese anhand eines Vorjahresvergleiches. Ergänzend werden die neuesten Zahlen Ihres Betriebes aus der laufenden BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) des aktuellen Jahres betrachtet und hieraus Tendenzen für die weitere Geschäftsentwicklung gezogen. Durch einen 5-Jahresvergleich lässt sich die längerfristige Entwicklung Ihres Unternehmens verfolgen.
Schließlich erläutern wir Ihnen verständlich, wie sich die aus dem Jahresergebnis und Ihren weiteren Einkünften ergebende Steuerlast/-erstattung berechnet. Bei Bedarf schätzen wir Ihnen gerne anhand des aktuellen Jahresergebnisses und Ihrer Prognose über den weiteren Geschäftsverlaufs die Steuer, mit der Sie für das aktuelle Jahr rechnen müssen. Ausgehend hiervon prüfen wir, ob eine Anpassung der Steuervorauszahlungen auf zu erwartende steigende oder sinkende Jahresergebnisse sinnvoll wäre.
Unsere Leistungen sind im Einzelnen:
- Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht für bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende und freiwillig Bilanzierende
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG für Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht bilanzierungspflichtig sind
- Auseinandersetzungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Eröffnungsbilanzen, Liquidationseröffnungs-/Schlussbilanzen
- elektronische Übermittlung von Bilanzen an das zuständige Finanzamt (sog. E-Bilanz)
- Einreichung von verkürzten Jahresabschlüssen zur Veröffentlichung oder Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger