Haben Sie geerbt oder wurden Sie beschenkt und Ihr Finanzamt hat Sie nun zur Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung aufgefordert?
Gerne berechnen wir Ihnen die voraussichtlich anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer und erstellen für Sie die notwendigen Erklärungen.
Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
Es kann sinnvoll sein bereits zu Lebzeiten zu regeln, wem Ihr Vermögen im Todesfall zukommen soll oder Teile hiervon bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Die Nachfolge kann so in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten steuerlich optimiert werden, sodass im Erbfall möglichst wenig Erbschaftsteuer für den Fiskus abfällt.
In Betracht kommt zum Beispiel eine häppchenweise Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation. Dadurch können Sie die steuerlichen Freibeträge mehrmals ausnutzen. Auch eine Übertragung von Immobilien unter Vorbehaltsnießbrauch bietet sich als Gestaltungsvariante an. Hierbei bleiben Ihnen die Mieteinnahmen erhalten. Im Erbfall können hier jedoch erheblich Steuern gespart werden. Alle Maßnahmen sollten jedoch genau durchdacht und geplant werden.
In unserer Beratung gilt immer der Grundsatz: Tue nie etwas nur der Steuer wegen!