Konzentrieren Sie sich auf Ihr Handwerk, wir kümmern uns soweit wie möglich um die lästige und zeitraubende Bürokratie.
Wir betreuen Handwerker verschiedenster Gewerke und kennen die steuerlichen Besonderheiten ebenso wie die zunehmenden bürokratischen Anforderungen an die Handwerksbetriebe.
Das häufig auftragbezogene und saisonale Handwerksgeschäft erfordert eine vorausschauende Liquiditäts- und Investitionsplanung. Gerne rechnen wir Ihnen unterjährig die voraussichtliche Steuerlast hoch, sodass genügend Liquidität bei Fälligkeit der Steuerzahlungen vorhanden ist.
Darüber hinaus beraten wir Sie unter anderem zu den Besonderheiten der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (insbesondere Bauleistungen), zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG und zur Bauabzugssteuer nach § 48b EStG.
Wir rechnen für Sie auch Ihre Baulöhne ab einschließlich Sozialkasse bzw. Winterbauumlage.
Zu den von uns betreuten Mandaten zählen Unternehmer aus den unterschiedlichsten Gewerken und Handwerksberufen.