Änderung der Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, so waren bisher die abziehbaren Aufwendungen unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 € begrenzt. Nunmehr ist die Höchstbetragsgrenze pro Person anzuwenden …